18.03 – Schulmail des MSB Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

Die Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen umfasst zusammengefasst folgende Punkte: (die ausführliche Schulmail ist per Link aufzurufen)

 1. Maskenpflicht in den Schulen

 Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum
Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach
endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch
jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen
Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu
tragen.

  2. Fortsetzung schulischer Testungen

Die Testungen werden wie gewohnt bis zum letzten Tag vor den Osterferien, also dem 08.April fortgesetzt.

Die ausführliche Schulmail des MSB können Sie unter dem folgenden Link aufrufen. https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen