Informationen zum Ganztagsbetrieb

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag 30.8.2021 starten alle Jahrgänge unserer Schule wieder in den Ganztagsbetrieb, auch für die Jahrgänge 5 bis 9 endet der Unterricht dann montags, mittwochs und donnerstags nach der 8. Stunde um 15 Uhr. 

Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen und der Schwierigkeit der Nachverfolgbarkeit wird die Mensa ab Montag Mittag eine Mahlzeit to go anbieten. Wie gewohnt können Sie dieses Essen online ansehen und vorbestellen, der Unterschied zur klassischen Mittagsverpflegung besteht darin, dass die Schüler:innen das Essen mitnehmen und außerhalb des Gebäudes verzehren können. 

Mit der neuen Schulmail haben sich auch die Vorgaben zu eventuellen Quarantänemaßnahmen noch einmal konkretisiert:

“Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz”

Für das vor uns liegende Schuljahr ist es ein zentrales schulpolitisches Anliegen der Landesregierung, auch in der Pandemie den Schulbetrieb in Präsenz sicherzustellen. Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde nunmehr geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden. Dies ist vor allem durch die vielfältigen, bewährten Schutzmaßnahmen wie Testungen, Maskenpflicht, Lüften und aufgrund der erweiterten Impfangebote verantwortungsvoll möglich. Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, diese Schutzmaßnahmen und alle sonstigen Hygienemaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten.

Auch die Schulmitwirkungsgremien können grundsätzlich uneingeschränkt tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Für die Schulmitwirkungsgremien ist eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 Coronabetreuungsverordnung), wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt wird (vgl. § 3 Absatz 2 Coronaschutzverordnung). Für weitere Informationen zum Thema

Elternmitwirkung verweise ich auf die SchulMail vom 3. August 2021.  (…) Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne) Insbesondere die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien kann wegen der Urlaubsrückkehr zu einem vermehrten Infektionsgeschehen und damit zu Quarantäneverpflichtungen führen. Dabei trägt die Quarantäne von Personen, die einen engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wesentlich zum Infektionsschutz bei. Bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit eines engen Kontakts rücken jedoch die möglichen negativen Auswirkungen vor allem für die Schülerinnen und Schüler zunehmend in den Vordergrund. Daher ist es wichtig, dass in der aktuellen Lage gerade innerhalb von Schulen eine differenzierte Betrachtung der maßgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person erfolgt.

Aus diesem Grund hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in dem beigefügten Runderlass vom 12. August 2021 über das Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule informiert. Hierdurch sollen in der Regel nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Bezugsgruppen wie die Klasse, ein Kurs oder eine Betreuungsgruppe vom Unterricht, sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen oder Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden.

Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:

        * Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen”. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

        * Von einer Einstufung der übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse als enge Kontaktpersonen soll hingegen bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen abgesehen werden:

        * Die übrigen Schülerinnen und Schüler haben sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten.

        * Die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte haben während des Unterrichts alle weiteren Präventionsmaßnahmen beachtet, also eine Maske korrekt getragen und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen einschließlich der korrekten Lüftung eingehalten.

Bei einem zulässigen Verzicht auf die Maske im Unterricht (vgl. etwa § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 CoronaBetrVO) muss der in diesen Einzelfällen notwendige Abstand (1,50 m) während des Unterrichts durchgängig eingehalten werden.

        * Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses (Lolli-Test) oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR-Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten wieder möglich, sofern sie durch das Gesundheitsamt nicht als „enge Kontaktperson” eingestuft werden.

        * Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Leitlinie „Maßnahmen zur

Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen” (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie den Empfehlungen des RKI.”

Wir bitten Sie diese Informationen auch zum Anlass zu nehmen, die in der Schule hinterlegten Kontaktdaten zu überprüfen und ggf. zu erneuern, insbesondere E-Mail Adressen und aktuelle Handynummern, um eine reibungslose Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Die Testungen in der Schule erfolgen weiterhin Montag und Mittwoch. 

Wir freuen uns, dass wir gemeinsam in der Schule sein können und wünschen Ihnen und unseren Schülerinnen und Schülern ein gutes Schuljahr.

Ihr Schulleitungsteam